Selbstklebende Etiketten

Professionelle Etiketten für Produktion, Logistik, Verpackung und Handel, erhältlich auf Rollen und in Bögen.

TTR Folien

Hochwertige TTR-Folien für den Thermotransferdruck, spezielle Anwendungen, Etikettierung und die Verpackungsindustrie.

Drucker & Scanner

Zuverlässige Geräte für industrielle Kennzeichnung, Identifikation und Logistik.

Haben Sie eine Frage?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Angebot anfordern

Garantie- und Reklamationsbedingungen

Die Firma PRINTEL, s. r. o., gewährt dem Käufer als Verkäufer eine Qualitätsgarantie für die gelieferten Waren und Dienstleistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes 513/1991 Z. z. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften und der folgenden Garantie- und Reklamationsbedingungen.

HINWEIS:

Im Lieferumfang der Hardware sind immer die Bedienungs- und Wartungsanleitung für das jeweilige Gerät sowie diese Garantie- und Reklamationsbedingungen enthalten. Lesen Sie vor der ersten Verwendung immer sorgfältig alle beiliegenden Dokumente, die Bedienungsanleitung, die Einstellungsanweisungen und die Sicherheitshinweise. Die Ware bzw. das Gerät darf nur gemäß den vom Hersteller festgelegten Spezifikationen verwendet werden. Durch unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Eingriffe kann es zu Schäden kommen, die nicht unter die Garantie gemäß den folgenden Bestimmungen der Garantie- und Reklamationsbedingungen fallen, denen der Käufer mit der Übernahme dieser Ware bzw. dieses Geräts zugestimmt hat.

1 GARANTIEZEIT

1.1 Für verkaufte Hardwaregeräte, deren Zubehör, Verbrauchsmaterialien und andere Waren sowie erbrachte Dienstleistungen gewährt PRINTEL als Verkäufer eine Gewährleistungsfrist ab dem Tag des Verkaufs in den folgenden Kategorien (sofern nicht durch einen besonderen Vertrag anders vereinbart):

a) Hardware, einzeln funktionsfähige Komponenten und Zubehör 12 Monate (mit Ausnahme der unten aufgeführten Artikel),

b) Gerätekonfiguration 6 Monate (siehe weiter unten 2.3 Konfigurationsmanagement)

c) Akkus und Kabel sowie anderes Zubehör ohne eigene Intelligenz 3 Monate,

d) in Thermodruckern/Thermotransferdruckern und Plastikkartendruckern installierte Druckköpfe 6 Monate (gilt für die Elektronik des Druckkopfs, nicht für mechanische Beschädigungen und natürliche Abnutzung)

e) mechanische Zusatzgeräte 6 Monate,

f) Verbrauchsmaterialien für Drucker sowie selbstklebende und nicht selbstklebende Etiketten und Thermotransferbänder und Sonstiges 6 Monate unter den Lagerungs- und Verwendungsbedingungen, die in den Spezifikationen des Herstellers bzw. Lieferanten festgelegt sind (in der Regel 22 °C und 55 % relative Luftfeuchtigkeit).

1.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übernahme der gekauften Waren auf der Grundlage des Lieferscheins, des Übernahme- oder Abnahmeprotokolls, des Transportdokuments, der Rechnung oder eines anderen entsprechenden unterzeichneten Dokuments.

1.3 Wenn für bestimmte Waren eine andere Gewährleistungsfrist gilt, gibt der Verkäufer dies in den Marketing- und Verkaufsunterlagen zu dem jeweiligen Produkt an oder weist den Käufer immer im Voraus schriftlich darauf hin.

1.4 Die Gewährleistungsfrist läuft nicht, wenn der Käufer die übernommenen Waren aufgrund von Mängeln, für die der Verkäufer verantwortlich ist, nicht nutzen kann.

1.5 Die Gewährleistungsfrist wird durch die Übernahme der beanstandeten Ware durch den Verkäufer zur Bearbeitung der Reklamation unterbrochen und setzt sich am Tag der Übergabe des reparierten Produkts an den Käufer fort. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der sich das Gerät zur Reparatur beim Verkäufer befand.

1.6 Nimmt der Käufer das reparierte Produkt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Aufforderung des Verkäufers, dass das Produkt repariert und zur Abholung bereitsteht, ab, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Tag weiter, an dem der Verkäufer den Käufer zur Abholung des Produkts aufgefordert hat. Gleichzeitig behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer für diesen Zeitraum Lagerkosten gemäß dem in der geltenden Preisliste festgelegten Satz in Rechnung zu stellen.

2 GARANTIEBEDINGUNGEN

2.1 Lieferunterlagen

2.1.1 Bestandteil jeder Lieferung ist eine vollständige Dokumentation, die einen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Lieferschein oder ein anderes Dokument enthält, das die erforderlichen Angaben zum Inhalt und zu den Bedingungen der Übernahme des Liefergegenstandes enthält. Selbstklebende und nicht selbstklebende Etiketten sind immer mit einem Etikett am Anfang und am Ende der Rolle gekennzeichnet, auf dem die Abmessungen des Etiketts, das Herstellungsdatum, das verwendete Material, die Stückzahl, der Produktionsmitarbeiter und der spezifische Kundencode angegeben sind. Mit der Annahme des Lieferscheins akzeptiert der Käufer diese Garantie- und Reklamationsbedingungen und der Verkäufer bestätigt damit die Gewährung einer vollständigen Qualitätsgarantie im Falle einer Reklamation bestimmter Waren, sofern nicht durch eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes festgelegt ist.

2.1.2 Unbefugt überschriebene, veränderte oder unvollständige Lieferscheine sowie Etiketten zur Kennzeichnung von Rollen sind ungültig.

2.1.3 Bei der Geltendmachung einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers einen gültigen Lieferschein für das reklamierte Produkt sowie bei Etiketten auch die Kennzeichnung der reklamierten Rollen vorzulegen. Legt der Käufer diesen Lieferschein oder die Etiketten zur Kennzeichnung der Rollen nicht vor, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Produkt zur Reklamationsbearbeitung anzunehmen.

2.2 Umfang der Garantie

2.2.1 Die Garantie gilt nur für ordnungsgemäß gelagerte und unbeschädigte Verbrauchsmaterialien gemäß Punkt 1.1 sowie für fehlerhaft gefertigte Waren, die nicht den vom Kunden genehmigten Mustern, der angegebenen Menge oder dem genehmigten Aufdruck gemäß den AGB von Printel s.r.o. entsprechen.

2.2.2 Die Garantie gilt nur für technische Hardwarefehler, die zu einer Funktionsstörung des Geräts führen oder dessen Hauptfunktionen einschränken. Die Garantie gewährleistet die Reparatur des reklamierten Geräts und ist wie folgt begrenzt:

2.2.3 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Software und Anwendungsdaten und deren angemessene Sicherung, falls das betreffende Gerät zur Reparatur eingeschickt werden muss.

§ Reparatur, Einstellung gemäß den ursprünglichen Herstellerspezifikationen aller Geräte unter Garantie, die aufgrund eines Herstellungsfehlers ausfallen, obwohl sie gemäß den vom Hersteller festgelegten Betriebs- und technischen Spezifikationen verwendet wurden,

§ Modernisierung (Upgrade) des Geräts nach Ermessen des Verkäufers (Betriebssystem, Firmware usw.), sofern dies für den jeweiligen Gerätetyp anwendbar ist, gemäß den internen Regeln und auf der Grundlage interner technischer Änderungspläne.
 

2.2.4 Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen neue oder generalüberholte Ersatzteile verwenden. Sofern nicht anders vereinbart, wird er Eigentümer aller aus den Geräten entfernten Komponenten oder Teile.

2.2.5 Die Garantie gilt nicht für Funktionsfehler, die verursacht wurden durch:

§ unsachgemäßer Installation oder Handhabung, Bedienungsfehlern, unbefugten Produktänderungen oder Reparaturversuchen durch das Bedienpersonal und nachlässiger Wartung

§ ungeeigneten Arbeitsbedingungen (z. B. übermäßige Verschmutzung oder Kontamination, die die Leistung des Geräts beeinträchtigen, Verschütten oder Verschmutzen des Produkts mit Flüssigkeiten oder anderen Fremdstoffen, übermäßige Feuchtigkeit, Staubbelastung, Einwirkung chemischer Dämpfe, unsachgemäße Lagerung usw.) entgegen den vom Hersteller festgelegten Spezifikationen,

§ unangemessener Belastung und Verwendung entgegen der technischen Dokumentation,

§ normale physikalische Abnutzung und Beschädigung mechanischer Teile, Abdeckungen und Druckköpfe,

§ durch Computerviren, die Verwendung nicht autorisierter Programme, eine ungeeignete Konfiguration des Betriebssystems bzw. der Host-Hardware,

§ Anschluss des Geräts an ein nicht zugelassenes Hostgerät, Montage oder Demontage des Geräts und seiner Komponenten ohne vorherige Rücksprache mit den Mitarbeitern des Verkäufers,

§ Verwendung anderer Verbrauchsmaterialien als die vom Verkäufer empfohlenen,

§ Anschluss des Geräts an eine nicht zugelassene Stromquelle oder Anschluss an ein ungeeignetes Stromnetz,

§ Beschädigung beim Transport und bei der Neuinstallation des Geräts durch den Kunden an einem anderen Ort,

§ durch direkten Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung oder andere Naturkatastrophen.

2.2.5 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Programms geringfügige Änderungen an der vom Verkäufer für ihn entwickelten Software zu verlangen, sofern diese nicht die Philosophie und Struktur des Programms beeinträchtigen. Diese Änderungen werden vom Lieferanten akzeptiert und sind im n Preis des gelieferten Produkts enthalten. Alle weiteren Anpassungen, Ergänzungen oder Änderungen der Lizenzbedingungen müssen mit dem Lieferanten abgestimmt werden und gelten als kostenpflichtige Aktualisierung bzw. Anpassung auf eine neuere Programmversion, sofern nicht durch eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes festgelegt wurde.

2.2.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ursache des beanstandeten Fehlers zu beurteilen.

In besonders strittigen Fällen oder nach Absprache mit dem Käufer holt der Verkäufer die Stellungnahme des Herstellers ein, die als endgültig akzeptiert wird. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, neben dem beanstandeten Produkt auch die verwendeten Muster vorzulegen, die die Funktionsunfähigkeit bestätigen oder bei deren Verwendung der Fehler des Geräts aufgetreten ist.

2.2.7 Jeder Käufer hat das Recht, während der Garantiezeit eine Garantiereparatur des defekten Geräts oder den Austausch von Verbrauchsmaterialien, die bei der Firma PRINTEL gekauft wurden, nach Begleichung des gesamten Rechnungsbetrags zu verlangen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags Eigentum des Verkäufers. Tritt der Grund für die Reklamation vor Begleichung des gesamten Rechnungsbetrags auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung mit dem Käufer über eine besondere Zahlungsfrist für die Rechnung ein, nimmt der Verkäufer das reklamierte Gerät ordnungsgemäß entgegen und sorgt für dessen Reparatur. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen und hat der Käufer die Rechnung dennoch nicht fristgerecht bezahlt, gelten für das beanstandete Gerät keine Garantie- und Reklamationsbedingungen.

2.2.8 Die vom Verkäufer gewährte Qualitätsgarantie gilt nicht für Reparaturen oder den Austausch des Produkts, wenn:

§ das Material der Etiketten (wie Farbe, Spezifikation, Klebrigkeit, Art des Etikettenmaterials oder Beschaffenheit des Trägermaterials) und der Bänder, deren Qualität, die Druckgrafik oder die Gesamtverarbeitung (wie Hülsen, Etikettenrotation oder Rollenwicklung) den mit dem Kunden vereinbarten Parametern oder den vorgelegten Mustern entsprechen,

§ der Austausch von Verschleißteilen oder Zubehör gemäß den einzelnen Produktspezifikationen erforderlich ist, wie z. B. Batterien, Kabel, Druckköpfe, Aufbewahrungsbehälter, Papier, Datenträger wie Disketten, Bänder, RFID-Träger usw.,

§ ein Eingriff erforderlich ist, der keinen Reparaturcharakter hat, wie z. B. ein Upgrade der Firmware oder Protokolle, eine Neuprogrammierung und Änderung der Produktkonfiguration usw.,

§ Es handelt sich um ein Gerät, das nicht unter die Garantie fällt (Produkt eines Drittanbieters).

2.2.9 Die Garantie gilt nicht für Reklamationen, bei denen Folgendes festgestellt wird:

§ eine nicht konforme Änderung des Produkts und seiner Konfiguration,

§ Beschädigung oder Entfernung der Original-Typenschilder (unleserliche Typ- und Seriennummer),

§ Verletzung der Schutzsiegel und Garantiesiegel, sofern das Produkt entsprechend gekennzeichnet war,

§ Kratzer, Verschmutzungen oder Beschädigungen der optischen Komponenten,

§ Lösen oder Entfernen von Teilen,

§ Beschädigung, Bruch, Verformung, Kratzer am Bildschirm, Glas, Gehäuse oder Schalter,

§ Beschädigung oder Bruch eines Kunststoffteils (intern oder extern),

§ Abreißen oder Beschädigung von Dichtungen, Sicherheitssiegeln, Gummibändern oder anderen flexiblen Teilen,

§ Beschädigung des externen Kabels,

§ Zerstörung oder Beschädigung der Tastatur,

§ Verwendung einer Batterie mit unzureichender Kapazität, die die Leistung beeinträchtigt,

§ Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder anderer ungeeigneter Reinigungsmittel,

§ Öffnen oder Reparieren des Geräts durch unbefugte Personen,

§ Beschädigung des Touchscreens durch Verwendung eines nicht zugelassenen Touchstifts oder eines anderen Gegenstands,

§ Verwendung von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, die nicht vom Verkäufer zugelassen oder geliefert wurden,

§ Erzwingung einer Reparatur aufgrund der Verwendung von Batterien oder Zubehör ohne UL-Zertifizierung.

2.3 Konfigurations- und Softwaremanagement

2.3.1 Wenn der Lieferumfang auch eine Dienstleistung umfasst, die die Konfiguration des Geräts und das Laden der entsprechenden Software umfasst, garantiert der Verkäufer die volle Funktionsfähigkeit des Geräts oder Systems nur dann, wenn die Konfiguration nicht verändert wurde. Als Eingriff in die Konfiguration gilt jede Änderung der einstellbaren Parameter des Geräts, die von den bei der Lieferung des Geräts/der Dienstleistung eingestellten Parametern abweicht.

2.3.2 Wenn das Gerät, auf dem bei der Lieferung (oder nachträglich) eine Konfigurationsdienstleistung durchgeführt wurde, aufgrund einer Reparatur oder eines Austauschs von Komponenten in den Auslieferungszustand (sog. Factory Default) zurückgesetzt wurde, hat der Käufer nur dann Anspruch auf eine erneute Konfiguration und das Laden von Software im Rahmen der Garantie, wenn der Grund für die Reparatur die in 2.2 genannten Bedingungen erfüllt.

2.4 Dauer der Garantiereparatur

2.4.1 Die Standardfrist für den Austausch von Verbrauchsmaterialien wie Etiketten oder Bändern beträgt 7 Tage ab dem Tag, an dem die Ware zur Reparatur angenommen wurde. Diese Frist ist nicht garantiert und umfasst nicht den Transport.

2.4.1 Die Standardfrist für Garantiereparaturen, die im Servicecenter des Verkäufers durchgeführt werden, beträgt 30 Werktage ab dem Tag, an dem das Gerät zur Reparatur angenommen wurde. Diese Frist ist nicht garantiert und umfasst nicht den Transport. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Dauer der Garantiereparatur je nach Art des beanstandeten Mangels, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen beim Hersteller und seinen Betriebsbedingungen anzupassen. Der Käufer wird auf Anfrage über den konkreten Ablauf der Reparatur informiert.

2.4.2. Durch einen gesonderten Vertrag mit dem Käufer kann die Dauer der Garantiereparatur anders vereinbart werden.

2.5 Vom Verkäufer bei einem Dritten vermittelte Qualitätsgarantie

Wenn es die Art der Reklamation erfordert oder aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem Käufer, vermittelt der Verkäufer die Gewährleistungsreklamation bei einem Dritten, bei dem es sich in der Regel um das Servicecenter des Herstellers handelt. In diesem Fall richtet sich das Reklamationsverfahren nach den Bedingungen der dritten Partei, über die der Käufer stets im Voraus informiert wird. Die vollständigen Garantiebedingungen der Vertragspartner können auch auf deren Websites eingesehen werden oder werden Ihnen auf Anfrage vom Verkäufer zur Verfügung gestellt.

3 REKLAMATIONSBEDINGUNGEN

3.1 Geltendmachung von Reklamationen durch den Käufer

3.1.1 Der Käufer macht seine Reklamation im Servicecenter des Verkäufers (siehe Art. 6) geltend, indem er das gesamte reklamierte Gerät oder die gesamte reklamierte Ware in der unbeschädigten Originalverpackung abgibt. Nach vorheriger Absprache kann er auch nur einen Teil davon bzw. eine Komponente bringen.

3.2.2 Der Käufer informiert so detailliert wie möglich über die aufgetretenen Funktionsfehler und legt, sofern nicht zuvor anders vereinbart, auch Folgendes vor:

§ einen Kaufbeleg für das Produkt,

§ einen gültigen Lieferschein,

§ bei Verbrauchsmaterialien Etiketten mit Angabe des Herstellungsdatums und der Herstellungsparameter (am Anfang/Ende der Rollen)

§ das komplette Zubehör,

§ Materialien, die für die Diagnose, Beurteilung und Behebung von Fehlern wichtig sind, z. B. Muster von Barcodes, die vom Gerät nicht gelesen werden können, Muster von problematischen Drucken usw.,

3.1.2 Bei Reklamationen bezüglich des Druckkopfes und der Etiketten ist der Kunde verpflichtet, nachzuweisen, dass ausschließlich vom Verkäufer zugelassene oder gelieferte Thermotransferbänder verwendet wurden, z. B. durch einen Kaufbeleg für Thermotransferbänder, einen Lieferschein oder eine Bestätigung des Lieferanten. Der Verkäufer akzeptiert die genannten Belege unter der Voraussetzung, dass sie den Kauf von Thermotransferbändern in der Menge belegen, die für den Druck von Verbrauchsmaterialien während der Nutzungsdauer des Druckers mit dem reklamierten Druckkopf oder während der Nutzungsdauer der reklamierten Etiketten erforderlich ist. Die Qualitätsgarantie bei Reklamationen des Druckkopfs oder der Etiketten kann nur anerkannt werden, wenn die Verwendung von Thermotransferbändern nachgewiesen wird, die vom Verkäufer zugelassen oder geliefert wurden.

3.1.3 Die Kosten für den Transport des reklamierten Produkts zum Servicestandort trägt der Käufer. Wenn der Käufer eine Reparatur am Installationsort des Geräts verlangt und die Art der Reparatur dies zulässt, trägt er die Reisekosten gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers für Garantiereparaturen. Stellt sich heraus, dass die Reparatur nicht als Garantiefall anerkannt werden kann, trägt der Käufer die Reisekosten sowie den Zeitverlust durch die Reise und die Reparatur in voller Höhe gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers.

3.1.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu beurteilen, ob der beanstandete Mangel unter die Qualitätsgarantie gemäß Artikel 2 fällt. Stellt sich heraus, dass der beanstandete Mangel des Produkts nicht unter die Qualitätsgarantie fällt, wird der Käufer darüber informiert und trägt nach vorheriger Zustimmung zur anschließenden Reparatur auch die Kosten für die Behebung des Mangels. In besonders strittigen Fällen legt der Verkäufer das beanstandete Gerät auf eigene Kosten direkt dem Hersteller zur Beurteilung der Berechtigung der Beanstandung vor. Beide Parteien respektieren die Stellungnahme des Herstellers als endgültig und entscheidend. Wird die Reklamation des Geräts vom Hersteller nicht als Garantiefall anerkannt, trägt der Käufer auch die Kosten für den Transport des Produkts zum Hersteller und zurück zum Sitz des Verkäufers sowie die nachgewiesenen Kosten des Herstellers für die Beurteilung der Berechtigung der Reklamation.

3.2 Bearbeitung der Reklamation durch den Verkäufer

3.2.1 Während der Gewährleistungsfrist gemäß Art. 1 sorgt der Verkäufer innerhalb der kürzestmöglichen technischen Frist für die kostenlose Beseitigung des Mangels durch Reparatur, wenn der beanstandete Mangel auf einen Herstellungs- oder Materialfehler gemäß Art. 2 zurückzuführen ist.

3.2.2 Kann der Mangel der beanstandeten Ware nicht durch Reparatur behoben werden, tauscht der Verkäufer die mangelhafte Ware innerhalb kürzester Zeit gegen eine angemessene Ersatzware aus.

3.2.3 Wird die Ware im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht, wird der Verkäufer Folgendes tun:

§ Er ersetzt das Gerät oder die Ware durch ein Gerät oder eine Ware mit gleicher oder gleichwertiger Konfiguration oder Qualität.

§ er informiert den Käufer schriftlich darüber, welche Serien- und Typennummer aus dem Verkehr gezogen wurde,

§ er informiert den Käufer schriftlich darüber, welche Serien- und Typennummer als Ersatz geliefert wurde.

3.2.4 Tritt derselbe Fehler nachweislich dreimal an dem beanstandeten Gerät oder der beanstandeten Ware auf und weist das Produkt nach der Reparatur oder dem Austausch weiterhin denselben Fehler auf, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2.5 Bei unberechtigten Gewährleistungsansprüchen behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer alle mit der Bearbeitung verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 20,- €.

3.2.6 Bei der Annahme zur Reparatur erhält der Kunde ein Serviceprotokoll bzw. einen Reparaturauftrag mit einer Beschreibung des Fehlers oder der Störung und der Art ihrer Behebung. Je nach Art der Reklamation wird bei der Annahme zur Reparatur auch der Termin für die Behebung des Fehlers und die Rückgabe des Geräts an den Kunden vereinbart. Falls Originalersatzteile benötigt werden, die der Verkäufer nicht regelmäßig auf Lager hat, wird die Reparaturzeit entsprechend den Lieferterminen dieser Teile vom Hersteller festgelegt.

3.2.7 Der Austausch des reklamierten Geräts gegen ein anderes während der Reparatur gilt, sofern eine solche Art der Reklamationsabwicklung nicht in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurde, nicht als Standardverfahren und ist daher für den Verkäufer nicht verbindlich.

4 SCHUTZ DER URHEBER- UND LIZENZRECHTE AN PROGRAMMPRODUKTEN

4.1 Die von der Firma PRINTEL entwickelten Kundenprogrammprodukte (im Folgenden „Software” genannt) sind gegen unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige missbräuchliche Verwendung, die gegen Urheber- und Lizenzrechte im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und der damit verbundenen Rechtsnormen verstößt, geschützt.

4.2 Lösungen für die Produktkennzeichnung sowie die Materialzusammensetzung von Etiketten, Laborergebnisse von Materialmessungen, Klebstoffe und Klebebänder für eine bestimmte Anwendung des Kunden, die von der Firma PRINTEL entwickelt wurden, sind ebenfalls gegen unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige missbräuchliche Verwendung, die gegen Urheber- und Lizenzrechte im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und der damit verbundenen Rechtsnormen verstößt, geschützt.

4.3 Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen (z. B. Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist, illegale Nutzung oder Kopieren ohne die entsprechende Anzahl von Lizenzen usw.) verlieren die Programme nach 30 Tagen automatisch ihre Funktionsfähigkeit und können erst nach Erfüllung der vereinbarten Geschäftsbedingungen und nach erneuter Aktivierung mit einem Aktivierungsschlüssel wieder verwendet werden.

4.4 Die vom Verkäufer gelieferte Software von Drittanbietern unterliegt allen Schutzbestimmungen der einschlägigen internationalen Rechtsnormen und richtet sich nach den Garantie- und Lizenzbedingungen des Herstellers.

5 GARANTIE- UND REKLAMATIONSBEDINGUNGEN FÜR DEN KUNDENDIENST

Als Verkäufer bietet PRINTEL einen umfassenden Garantie- und Kundendienst für gelieferte Waren und Dienstleistungen mit einer Qualitätsgarantie für Serviceleistungen, Reparaturen, verwendete Materialien und Ersatzteile oder andere von Servicetechnikern durchgeführte Maßnahmen (im Folgenden als „Service“ bezeichnet), die der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Geräten, Zubehör oder Software gemäß den folgenden Bedingungen dienen. Als Service im Sinne dieser Bestimmungen gelten nicht Reklamationen bezüglich der Qualität von Waren oder Geräten während der Garantiezeit, die den oben genannten Bestimmungen unterliegen.

5.1 Gewährleistungsfrist für den Service

5.1.1 Die Standardgarantiezeit für vom Verkäufer durchgeführte Serviceleistungen beträgt 3 Monate und gilt für verwendete Ersatzteile und Arbeitsleistungen.

5.1.2 Für Serviceleistungen, die vom Verkäufer in einem Servicecenter des Herstellers Zebra/NEC/Toshiba/Symbol vermittelt werden, gilt eine Garantiezeit von 1 Monat gemäß den Garantiebedingungen seines IRC-Servicecenters.

5.1.3 Vermittelt der Verkäufer einen Service in einem Servicecenter eines anderen Dritten, richtet sich die Gewährleistungsfrist für diesen Service nach den Servicebedingungen dieses Anbieters, über die der Käufer stets im Voraus informiert wird.

5.1.4 Im Falle des Abschlusses eines besonderen Servicevertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richten sich die Gewährleistungsfrist sowie weitere Einzelheiten der Servicebedingungen nach den Bestimmungen dieses Vertrags.

5.1.5 Die Gewährleistungsfrist für den Service verlängert sich um die Dauer einer eventuellen weiteren Reparatur. Dies gilt nicht, wenn eine Serviceleistung erbracht wurde, deren Dauer 24 Stunden nicht überschritten hat. Die Zeit für den Transport des Geräts zum und vom Service wird nicht in diese Zeit eingerechnet.

5.2 Servicebedingungen

Der Standard-Serviceeinsatz (im Folgenden „Service” genannt) unterliegt den folgenden Servicebedingungen, sofern der Käufer mit dem Verkäufer keinen gesonderten Servicevertrag abgeschlossen hat.

5.2.1 Der Standard-Service wird vom Verkäufer ausschließlich in der Servicezentrale gemäß Artikel 6 erbracht, sofern nicht in einem besonderen Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.

5.2.2 Der Verkäufer sorgt dafür, dass der Service so schnell wie möglich nach der Meldung bzw. der Übernahme des Geräts gemäß der Vereinbarung mit dem Käufer durchgeführt wird. Die Standardreparaturzeit im Servicecenter des Verkäufers beträgt 5 Werktage, sofern nichts anderes vereinbart wurde und die Art der Reparatur, der Zeitplan für die im Servicecenter eingehenden Reparaturen und die Betriebsmöglichkeiten des Verkäufers dies zulassen.

5.2.3 Kann der festgestellte Defekt nicht innerhalb der festgelegten Frist behoben werden, hat der Käufer das Recht, für die zur Behebung des Defekts erforderliche Zeit die Ausleihe eines gleichwertigen Geräts zu verlangen. Der Preis für jeden Tag der Ausleihe richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Verkäufers.

5.2.4 Der Käufer hat das Recht, auch einen Service am Installationsort zu verlangen, sofern die Art des Service und die betrieblichen Möglichkeiten des Verkäufers dies zulassen. Der Service am Installationsort erfolgt auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung über den Termin und den vorläufig mitgeteilten Preis einschließlich der Reisekosten (Kilometergeld, Zeitverlust durch die Reise, sonstige Betriebskosten) gemäß der aktuellen Preisliste.

5.2.5 Der Käufer ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer den Preis für verwendete Ersatzteile und Arbeitsleistungen zu erstatten, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine Garantiereparatur handelt. Bei einer Reparatur außerhalb der Garantiezeit bezahlt der Käufer die verwendeten Ersatzteile und die Arbeit für die durchgeführte Reparatur in voller Höhe. Der Preis für Ersatzteile und Arbeit wird gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers festgelegt.

5.2.6 Bei jeder Annahme des Geräts im Servicecenter bzw. bei einem gewünschten Service vor Ort wird eine grundlegende Fehlerdiagnose durchgeführt. Wenn die Diagnose ergibt, dass es sich um eine unberechtigte Reklamation handelt (z. B. das Gerät weist den reklamierten Fehler nicht auf, der Fehler tritt nur bei unsachgemäßer Bedienung des Geräts auf usw.), behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer die vollständige Erstattung der Kosten für die durchgeführte Diagnose und weitere nachgewiesene Betriebskosten gemäß der aktuellen Preisliste des Verkäufers zu verlangen.

5.2.7 Bei der Annahme des Geräts in die Werkstatt bzw. wenn es die Art des Defekts nach der ersten Diagnose erfordert, hat der Käufer das Recht, Informationen über den voraussichtlichen Preis und die Dauer der Reparatur zu verlangen. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass zur Behebung der Störung andere bzw. weitere Ersatzteile erforderlich sind, dass die Reparatur mehr Zeit in Anspruch nimmt oder dass die Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Servicecenter des Herstellers oder einer anderen dritten Partei durchgeführt werden muss, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer vorab schriftlich über diese Umstände zu informieren. Der Käufer hat das Recht, den Service unter diesen neuen Bedingungen anzunehmen oder abzulehnen und seine Entscheidung dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Wenn der Käufer beschließt, den Service unter den geänderten Bedingungen nicht in Anspruch zu nehmen und die Rückgabe des nicht reparierten Geräts verlangt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bezahlung der bereits durchgeführten Diagnosearbeiten oder anderer nachgewiesener Betriebskosten zu verlangen.

5.2.8 Bei jeder Übernahme des Geräts aus dem Service wird eine Reparaturannahmebescheinigung ausgestellt, die eine genaue und vollständige Spezifikation des Käufers, des übernommenen Geräts und des auftretenden Gerätefehlers enthält. Bei einer Reparatur am Installationsort wird ein Reparaturprotokoll ausgestellt. Wenn es die Art der Reparatur zulässt, werden im Reparaturprotokoll bzw. in der Reparaturannahme auch die voraussichtliche Dauer und die Kosten der Reparatur angegeben. Der Käufer erhält eines dieser Dokumente als Bestätigung.

5.2.9 Die Kosten für den Transport des Geräts oder der Ware zum und vom Servicecenter trägt der Käufer.

5.2.10 Der Verkäufer bestätigt, dass bei der Reparatur ausschließlich Originalersatzteile und anderes mit der Reparatur geliefertes Zubehör verwendet werden, das vom Hersteller zugelassen oder empfohlen ist.

5.2.11 Der Verkäufer verkauft keine einzelnen Ersatzteile weiter, sofern nicht in einem gesonderten Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.

5.2.12 Der Käufer hat das Recht, auch einen Express-Service und einen Service außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu verlangen. Ein solcher Service wird gemäß der aktuell gültigen Preisliste des Verkäufers erbracht.

5.2.13 Der Käufer wird schriftlich über den Abschluss der Reparatur informiert. Er verpflichtet sich, das reparierte Gerät spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Information über den Abschluss der Reparatur im Servicecenter abzuholen, sofern nicht durch eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes festgelegt wurde. Die Abholung des Geräts aus der Reparatur erfolgt auf der Grundlage eines Reparaturausgabebelegs, mit dessen Unterzeichnung der Käufer die Funktionsfähigkeit des reparierten Geräts und seine Zustimmung zu den verwendeten Ersatzteilen und den aufgeführten Arbeiten bestätigt. Der unterzeichnete Reparaturausgabebeleg dient zusammen mit dem Lieferschein als Grundlage für die Rechnungsstellung für die durchgeführten Serviceleistungen.

5.2.14 Nimmt der Käufer das reparierte Gerät nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Kundendienstes, dass das Produkt repariert ist, ab, läuft die Gewährleistungsfrist ab dem Tag weiter, an dem der Verkäufer den Käufer zur Abnahme des Geräts aufgefordert hat. Gleichzeitig behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer für diesen Zeitraum Lagergebühren gemäß dem in der gültigen Preisliste festgelegten Satz in Rechnung zu stellen oder das reparierte Gerät auf Kosten des Käufers direkt an diesen zu senden.

5.2.15 Der Käufer hat das Recht, auch die Wartung von Geräten zu verlangen, die vom Verkäufer repariert werden, aber nicht bei ihm gekauft wurden. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Reparatur von zuvor bei ihm gekauften Geräten vorzuziehen.

5.2.16 Bei Interesse des Käufers erstellt der Verkäufer einen Entwurf für einen speziellen Servicevertrag, in dem abweichende Servicebedingungen, eine vereinbarte verkürzte Servicezeit, eine verlängerte Garantie, die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgeräts für die erforderliche Reparaturzeit usw. festgelegt werden können. Der Service für die in diesen Servicevertrag einbezogenen Geräte richtet sich nach den Bestimmungen dieses Vertrags.

5.3 Reklamationsbedingungen für den Service

5.3.1 Für Reklamationen im Rahmen des Service gelten alle allgemein verbindlichen Rechtsnormen für die Geltendmachung von Reklamationen beim Verkäufer.

5.3.2 Alle Geräte, an denen Servicearbeiten durchgeführt wurden, sind mit einem Reparaturkennzeichnungsschild gekennzeichnet, das an einer gut sichtbaren Stelle des Geräts angebracht ist. Die Garantie von erlischt, wenn die Arbeiten an dem Gerät von einer anderen Person als einem Servicetechniker des Verkäufers oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt wurden. Eine mechanische Beschädigung des Etiketts gilt als unbefugter Eingriff einer anderen Person in die Integrität des Geräts, für den der Verkäufer keine Verantwortung übernimmt und keine Reklamationen akzeptiert.

5.3.3 Die Servicegarantie gilt nicht für neu auftretende Fehler, die sich in ihrer Art von den vorherigen unterscheiden, sowie für Fehler, die gemäß den beim Kauf akzeptierten Bedingungen von der Garantie ausgeschlossen sind (z. B. mechanische Beschädigungen und deren direkte oder indirekte Folgen). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu beurteilen, ob es sich um die Behebung eines früheren Fehlers handelt, der unter die Garantie fällt, oder um einen neu aufgetretenen Fehler. In strittigen Fällen können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine Stellungnahme des Herstellers verlangen. Die Stellungnahme des Herstellers bzw. einer von ihm beauftragten und autorisierten dritten Person gilt als endgültig und entscheidend. Sollte sich durch dieses Vorgehen die Unbegründetheit der Reklamation bestätigen, trägt der Reklamierende die mit diesem Reklamationsverfahren verbundenen Kosten.

6 SERVICEZENTRUM

Der Verkäufer führt Serviceleistungen in seinem Servicecenter durch:

PRINTEL, s. r. o.
Max Brose 3224/12, 971 01 Prievidza

Standard-Öffnungszeiten des Servicezentrums:
An Werktagen von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Kontakt:
Tel.: +421 (46) 543 90 32

Fax: +421 (46) 518 604 6
E-Mail: info@printel.sk

IČO: 36313726, IČ DPH: SK2020077928
Eingetragen beim Bezirksgericht Trencin, Abteilung: sro, Einlage-Nr.: 12135/R

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Mit der Aufgabe einer ordnungsgemäßen Bestellung oder der Unterzeichnung eines Kaufvertrags über Waren oder Dienstleistungen, der Übernahme von Waren oder Dienstleistungen auf der Grundlage eines Lieferscheins, einer Rechnung, eines Serviceprotokolls, eines Abnahmeprotokolls oder eines anderen entsprechenden Dokuments gleichzeitig seine Zustimmung zu diesen Garantie- und Reklamationsbedingungen der Firma PRINTEL, die integraler Bestandteil der Dokumentation jeder Lieferung sind.

7.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Garantie- und Reklamationsbedingungen nach Bedarf und in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern oder zu ergänzen.

7.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Garantie- und Reklamationsbedingungen müssen durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geregelt werden.

7.4 Diese ZaRP sind ab dem 1. 1. 2014 gültig und wirksam.